Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) finden Anwendung auf Text-, Design-, Musik-, Bild-, Bewegtbild- und Videoproduktionen (im Folgenden „Material“ genannt). Das gelieferte Material bleibt stets das Eigentum der coredia – Medienproduktion GmbH und wird lediglich vorübergehend zur Ausübung der vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial und jegliche weitere Nutzung, die vom ursprünglichen Projekt abweicht, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zustimmen.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die AGB in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann die coredia – Medienproduktion GmbH diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die coredia – Medienproduktion GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die coredia – Medienproduktion GmbH erteilt dazu dem Besteller eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit die coredia – Medienproduktion GmbH das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Die Honorare sind Nettobeträge, zu denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Die Gesamtsumme inklusive Mehrwertsteuer wird in der Rechnung ausgewiesen.
Das Honorar ist mit Abnahme des Materials oder nach Projektabschluss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsfristen erfolgen ausschließlich nach individueller Absprache mit der coredia – Medienproduktion GmbH und werden schriftlich im Angebot und/oder auf der Rechnung vermerkt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das gelieferte digitale Material unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und eventuelle Mängel oder Änderungswünsche innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Material als abgenommen. Mit der Abnahme übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit sowie die rechtliche Zulässigkeit des Materials. Spätere Reklamationen, die sich nicht auf verdeckte Mängel beziehen, sind ausgeschlossen.
Bei Projekten, die einen zeitlichen Gesamtaufwand (Konzeption bis Fertigstellung) von mehr als vier Wochen überschreiten, werden 30 % des im Angebot veranschlagten Gesamtbetrages nach Abnahme des Konzeptpapiers (z. B. Storyboard, Styleframes etc.) bzw. nach Abschluss der Konzeptphase fällig und weitere 30 % nach Abschluss der Produktion. Der restliche Betrag wird nach Abnahme der fertigen digitalen Inhalte sofort nach Erstellung der „Restbetragsrechnung“ fällig. Dies gilt nur, sofern durch das Angebot keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Für den Fall, dass aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen des Auftraggebers der Arbeitsaufwand über der bei Auftragserteilung genannten Höhe liegt, behält sich die coredia – Medienproduktion GmbH entsprechende Preisanpassungen vor.
Werden vom Auftraggeber kurz bevor oder während eines laufenden Projekts weitergehende Leistungen verlangt, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, so werden diese gemäß ihrer Art und des Umfangs zusätzlich und in Absprache mit dem Auftraggeber berechnet.
Für die Leistungen des Fotografen/Videografen wird ein Honorar zuzüglich eventueller Reisekosten/Spesen vereinbart. Fahrtkosten zum Aufnahmeort werden mit 38 Cent pro Kilometer berechnet.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen/Videografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf/Videograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
Ausnahmen hiervon sind Krankheitsfälle des Auftraggebers oder Todesfälle in der Familie, die zu einer Absage des Projekts führen. Eine Überprüfung oder ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen. Sofern das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Videografen realisierbar ist.
Im Angebot sind zwei Korrekturen des digitalen Materials enthalten. Sollte der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordern, wird dies gemäß erforderlichem Aufwand in Absprache mit dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Kosten, die nach der Fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:
• Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 11 Wochen vor Projektbeginn (Datum Kick-Off Meeting) liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 35 %; der Auftraggeber hat 65 % der fixen Kosten zu bezahlen.
• Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 5 Wochen vor Projektbeginn (Datum Kick-Off Meeting) liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 15 %; der Auftraggeber hat 85 % der fixen Kosten zu bezahlen.
• Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 1 Woche vor Projektbeginn (Datum Kick-Off Meeting) liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 5 %; der Auftraggeber hat 95 % der fixen Kosten zu bezahlen.
• Für Stornierung weniger als 1 Woche vor Projektbeginn (Datum Kick-Off Meeting) erfolgt kein Abschlag; der Auftraggeber hat 100 % der fixen Kosten zu bezahlen.
§ 5 Leistungserbringung und Abnahmeprozesse
2. Abnahme und Feedback:
Der Auftraggeber hat das gelieferte digitale Material unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und eventuelle Mängel oder Änderungswünsche innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Material als abgenommen. Im Rahmen des Angebots sind zwei Korrekturen enthalten; darüber hinausgehende Änderungswünsche werden zusätzlich berechnet.
§ 6 Nutzungsrechte an kreativen Leistungen
1. Nutzungsrechte:
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an den von der coredia – Medienproduktion GmbH erstellten kreativen Werken, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Nutzungsrechte sind inhaltlich, zeitlich und räumlich auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt.
2. Urheberrecht:
Die coredia – Medienproduktion GmbH bleibt Inhaberin der Urheberrechte an allen erstellten kreativen Leistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Eine Bearbeitung, Änderung oder anderweitige Nutzung des Materials, die über den vertraglich vereinbarten Zweck hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der coredia – Medienproduktion GmbH.
§ 7 Kundenspezifische Anpassungen
Kundenspezifische Anpassungen und individuelle Wünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung vorgenommen.
§ 8 Haftung für Inhalte und Freigaben
1. Haftung des Kunden für Inhalte:
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Videos) und stellt die coredia – Medienproduktion GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung dieser Inhalte entstehen.
2. Freigaben:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle digitalen Materialien vor der endgültigen Veröffentlichung freizugeben. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Materialien. Die coredia – Medienproduktion GmbH haftet nicht für Fehler, die nach der Freigabe durch den Auftraggeber festgestellt werden.
§ 9 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die coredia – Medienproduktion GmbH berechtigt, den daraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des digitalen Materials in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Da ausschließlich digitale Produkte geliefert werden, gilt dieser Abschnitt nur insofern, als dass die coredia – Medienproduktion GmbH sich das Eigentum an den digitalen Inhalten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vorbehält. Erst nach vollständiger Zahlung erhält der Besteller die vereinbarten Nutzungsrechte an den digitalen Inhalten.
§ 12 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von der coredia – Medienproduktion GmbH gelieferten digitalen Inhalte beim Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der coredia – Medienproduktion GmbH beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferten digitalen Inhalte einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die coredia – Medienproduktion GmbH das Material, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz leisten. Es ist der coredia – Medienproduktion GmbH stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
§ 13 Datenschutz
Die coredia – Medienproduktion GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung der vertraglichen Verpflichtungen. Personenbezogene Daten werden ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten und die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 14 Haftungsbeschränkung
Die Haftung der coredia – Medienproduktion GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, bei Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die coredia – Medienproduktion GmbH für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
§ 16 Vertragsänderungen und -ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftform-erfordernisses.
§ 17 Internationale Kunden
Für Verträge mit internationalen Kunden gelten diese AGB gleichermaßen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der coredia – Medienproduktion GmbH, sofern nicht anders vereinbart.
§ 18 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der coredia – Medienproduktion GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist).
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.